Produkte und Fragen zum Begriff Widerrufsfrist:
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Insolvenzordnung (InsO) , Zum Werk Dieser handliche Kommentar erläutert die Insolvenzordnung und die EuInsVO (Neufassung) gründlich und gleichwohl kompakt in nur einem Band. Das Werk steht für größten Praxisnutzen und effektive Lösungen. Der Herausgeber ist einer der großen deutschen Insolvenzverwalter. Zusammen mit den Autorinnen und Autoren seiner Kanzlei bietet er die Gewähr für eine praxisgerechte Darstellung nah an den Fragen des Alltags. Der Kommentar zeigt alle rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Wege zur Insolvenzbewältigung auf. Vorteile auf einen Blickvon der Praxis für die Praxisfundiertes Wissen übersichtlich präsentiertAntworten und Lösungen für Ihre Fragen Zur NeuauflageMit dem Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von AktiengesellschaftenErster Ausblick auf die künftige Europäische Richtlinie zur Harmonisierung des InsolvenzrechtsNeuauflagen im 2-Jahres-Rhythmus Zielgruppe Für Insolvenzverwaltung, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Banken und Versicherungen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Insolvenzordnung (InsO) , Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung. Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 269.00 € | Versand*: 0 € -
FK-InsO - Kommentar, Band 2 , Der Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung erscheint erstmalig in 2 Bänden. Er gilt als Pflichtlektüre für jeden, der sich intensiv mit dem Insolvenzrecht beschäftigt. Praktiker schätzen seit Jahren die präzise Zielführung auch bei nicht alltäglichen Fragestellungen. Wissenschaftler überzeugt der Tiefgang der Kommentierung genauso wie die gewissenhafte Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, die in fundierten, meinungsbildenden und regelmäßig höchstrichterlich zitierten Schlussfolgerungen mündet. Informationen zu Band 1 finden Sie hier : FK-InsO Band 1 NEU in der 10. Auflage Band 2 Umfangreiche Kommentierungen und Einarbeitung der aktuellen Gesetzestexte zu folgenden Rechtsänderungen: - Änderungen der Insolvenzordnung durch das zum 01.01.2021 in Kraft getretene SanInsFoG - Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (SanInsKG) mit der Anpassung zum 9.11.2022 - Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, das eine Verkürzung für Privatinsolvenzen auf 3 Jahre vorsieht - Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften Band 2 enthält §§ 270-359 InsO, EuInsVO, EGInsO (Auszug), InsVV, ArbnErfG, BetrAVG (Auszug) - Umfangreiche Darstellung des neuen Restschuldbefreiungsverfahrens - Neufassung des Teils Eigenverwaltung mit neuem Autor - Aktualisierung und erste Praxiserfahrungen mit der neuen EuInsVO - Reform der InsVV Der FK-InsO überzeugt durch die praxisnahe, umfangreiche Kommentierung der InsO selbst, insbesondere auch durch die Kommentierungen der EuInsVO, der InsVV sowie der selbstständigen Erläuterungen zu den Themenkreisen Arbeitnehmererfindungen in der Insolvenz und alle insolvenzrechtlich relevanten Aspekte der betrieblichen Altersversorgung. Mit der 10. Auflage übernimmt MinRat Alexander Bornemann die Herausgeberschaft. Der Herausgeber: Ministerialrat Alexander Bornemann ist als Leiter des Referats Insolvenzrecht im BMJV Nachfolger von Dr. Wimmer im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin. Die Autoren: Dr. Martin Ahrens , Professor an der Universität Göttingen; Dr. Dörte Busch , Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Dr. Wolfhard Kohte , Professor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Stefan Georg Griebeling , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München; Jens Kunzmann , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln sowie Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln; Frank Lackmann , Rechtsanwalt, Referent beim Fachzentrum Schuldenberatung Bremen e. V., Lehrbeauftragter an der Hochschule Bremen; Karl-Heinrich Lorenz , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht in Mannheim; Thomas Oberle , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Mannheim; Parwäz Rafiqpoor , Rechtsanwalt, Partner und Vorstand in Düsseldorf; Robert Schallenberg , Rechtsanwalt in Bonn; Dr. Michael Schuster, Diplom-Kaufmann, Rechtsanwalt in München. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 159.00 € | Versand*: 0 € -
Zum Grundwerk Umfassend in zwei Bänden mit InsO komplett, Internationalem Insolvenzrecht, StaRUG (im Aufbau), COVInsAG, InsVV und ausführlichem Sachverzeichnis. Kompetent dank praxiserfahrenem Autorenteam aus zumeist Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Verwaltung ebenso wie für die Gläubiger- und Schuldnerseite, also insbesondere Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Gerichtsvollziehung, Banken, Versicherungen, Verbrauchervereine und Schuldnerberatung. , Zum Grundwerk umfassend mit kompletter InsO und internationalem Insolvenzrecht in 2 Bänden mit Berücksichtigung des StaRUG und des SanInsFoG kompetente Kommentierung durch ein praxiserfahrenes Autorenteam Der Kommentar überzeugt durch seinen gut strukturierten Aufbau. Jedem Paragrafen ist eine klare Gliederung vorangestellt, es folgen einleitende Hinweise auf den Normzweck und die weiteren Erläuterungen und schließlich eine Zusammenfassung der praxisrelevanten Neuerungen. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Verwaltung ebenso wie für die Gläubiger- und Schuldnerseite, also insbesondere Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Gerichtsvollziehung, Banken, Versicherungen, Verbrauchervereine und Schuldnerberatung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit wird sich mit den Haftungsansprüchen gem. § 15b InsO beschäftigen. Die vorgenannte Normierung ist in dieser Fassung erst zum 01.01.2021 aufgrund der Schaffung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten und hat die vorherigen Vorschriften in den gesellschaftsrechtlichen Einzelgesetzen der jeweiligen Rechtsform ersetzt. Mit dieser Neuregelung wurden die Einzelvorschriften § 64 GmbHG aF, § 93 AktG aF, §§ 130a und 177a HGB aF, § 99 GenG aF nunmehr rechtsformneutral in § 15b InsO umgesetzt. Ziel dieser Hausarbeit ist die Darstellung der grundsätzlichen Voraussetzungen sowie des Umfangs bzw. die Beschränkungen der Haftungsansprüche gem. § 15b InsO. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 17.95 € | Versand*: 0 € -
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule RheinMain (Wiesbaden Business School), Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht erst seit den pressewirksamen Insolvenzmeldungen von Karstadt und Quelle weiß man, dass insbesondere den Geschäftsführer beziehungsweise das vergleichbare Organ in der Unternehmenskrise besondere Pflichten treffen. Wenn der Insolvenzantrag gestellt wurde, stellt sich die Frage nach der Einhaltung der Fristen. Hieraus ergeben sich erhebliche Konsequenzen für die Haftung. Der genaue Zeitpunkt für die Pflicht zur Antragsstellung ist jedoch nicht immer exakt zu bezeichnen, sodass Spielräume mit unklaren Haftungsrisiken bestehen. Der Gesetzgeber hat auch aus diesem Grund mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zentrale Rechtsvorschriften zum Insolvenzrecht geändert. Dies war dringend notwendig, da die Zahl der Insolvenzen zwar mit 29.291 für das Jahr 2008 rückgängig ist, jedoch aufgrund der immer höheren Verschuldung von Unternehmen die Forderungen der Unternehmens-gläubiger in Höhe von rund 22 Milliarden Euro stetig weiter steigen. Bei zwei Dritteln aller Insolvenzen wurde das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet. Vor diesem Hintergrund gewinnt die persönliche Haftung des Geschäftsführers immer mehr an Bedeutung. Für Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht gegenüber der Gesellschaft durchsetzen können, besteht die Möglichkeit, den Geschäftsführer in Haftung zu nehmen. Im ersten Teil dieser Thesis wird die aktuelle Insolvenzantragspflicht des § 15a InsO untersucht. Im zweiten Teil werden die Haftungskonsequenzen für eine verspätete oder gar nicht erfolgte Antragsstellung dargestellt. Danach werden Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung in Form der Business Judgment Rule (im Folgenden: BJR) aufgezeigt werden. Abschließend wird eine Checkliste für die Praxis entwickelt, um das richtige Verhalten zur Anwendung der BJR wählen zu können. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Herholz, Konrad: Anfechtungsrechtliche Erstattungsansprüche nach § 133 InsO. Eine kritische Betrachtung der Auswirkungen auf den Anspruchsgegner im Insolvenzverfahren
Anfechtungsrechtliche Erstattungsansprüche nach § 133 InsO. Eine kritische Betrachtung der Auswirkungen auf den Anspruchsgegner im Insolvenzverfahren , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 27.95 € | Versand*: 0 € -
Jakubiak, Justyna: Vergleich der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a. F. und § 15b n. F. InsO
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Intention bei der Gründung einer GmbH ist, dass die Gesellschaft mit dem Betriebsvermögen unbeschränkt haftet und die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter beschränkt die Haftung tragen. Vielen Geschäftsführern ist dabei unbewusst, wie schnell aus einem beruflichen Risiko ein persönliches werden kann. Infolgedessen ist die Haftung des Geschäftsführers ein gegenwärtig viel diskutiertes und strittiges Thema. Insbesondere durch die Corona-Pandemie ist die Haftung des Geschäftsführers klärungsbedürftig geworden. Um der pandemiebedingter Insolvenzwelle entgegenzuwirken hat die Bundesregierung durch die Einführung des SanInsFoG und StaRUG die Haftung des Geschäftsführers modifiziert. Mit der Modifizierung wurde § 64 GmbHG a. F. durch § 15b InsO n. F. substituiert. Beide Rechtsnormen thematisieren die Haftung des Geschäftsführers in Bezug auf die Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Des Öfteren führte § 64 GmbHG zur Rechtsunsicherheit der Parteien, da aus der Rechtsnorm nicht ersichtlich wurde, welche Zahlungen während der Insolvenz geleistet werden dürfen oder ab wann die Haftung des Geschäftsführers in der Insolvenzphase in facto greift. Auch wenn die Sachverhalte sukzessiv durch die Rechtsprechungen präzisiert wurden, tauchten wiederholt Fragestellungen auf, die kontinuierlich untersuchungsbedürftig waren bspw., ob die Steuerschuld beim Fiskus beglichen werden muss, wenn die Gesellschaft nicht mehr solvent ist. Ziel der Einführung des § 15b InsO ist, dass diese Rechtsnorm die Problemstellungen des § 64 GmbHG kompensiert. Dies impliziert nun die Fragestellung, ob die Entscheidung zu der Einführung des § 15b InsO begrüßenswert ist. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend die Haftung eines Geschäftsführers bei Pflichtverletzung erläutert. Im Nachgang werden die Gründe einer Insolvenz herausgearbeitet. Die darauffolgenden Kapitel akzentuieren die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 64 GmbHG und § 15b InsO. Dabei wird der Fokus der vorliegenden Arbeit auf dem Vergleich der beiden Paragraphen liegen. Aus Praktikabilitätsgründen wird es in dieser Arbeit bei der Erläuterung des Insolvenzverfahrens keine Übersicht zu der Insolvenzantragspflicht gem. § 1 COVInsAG geben. Berücksichtigt sind Rechtsprechungen und Gesetze bis zum 11. November 2021. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Ähnliche Suchbegriffe für Widerrufsfrist:
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Was bedeutet 200 InsO aufgehoben?
Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Verfahren bei einer Insolvenz, also wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Wenn die Insolvenz nach § 200 InsO aufgehoben wird, bedeutet dies, dass das Insolvenzverfahren beendet ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Schulden des Unternehmens beglichen wurden oder ein Insolvenzplan erfolgreich umgesetzt wurde. Nach der Aufhebung des Verfahrens kann das Unternehmen wieder uneingeschränkt am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufhebung der Insolvenz nicht automatisch bedeutet, dass das Unternehmen wieder wirtschaftlich gesund ist.
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Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem du die Ware erhalten hast. Das bedeutet, dass die Frist nicht schon mit der Bestellung, sondern erst mit dem Erhalt der Ware zu laufen beginnt. Du hast dann in der Regel 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären. Es ist wichtig, dass du innerhalb dieser Frist den Widerruf schriftlich oder in anderer geeigneter Form an den Verkäufer sendest. Beachte dabei auch, dass es Ausnahmen geben kann, zum Beispiel bei individualisierten Produkten oder digitalen Inhalten.
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Wann beginnt Widerrufsfrist Fernabsatz?
Die Widerrufsfrist im Fernabsatz beginnt in der Regel mit Erhalt der Ware oder der Vertragsbestätigung. Sie beträgt in der EU mindestens 14 Tage. Der Verbraucher hat während dieser Frist das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es ist wichtig, dass der Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert wird, da andernfalls die Frist verlängert werden kann. Es ist ratsam, sich vor einem Kauf über die genauen Widerrufsbedingungen zu informieren, um im Falle eines Widerrufs keine Probleme zu haben.
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Wann beginnt Widerrufsfrist Versicherung?
Die Widerrufsfrist bei Versicherungen beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Dies bedeutet, dass die Frist ab dem Zeitpunkt läuft, an dem der Versicherungsnehmer alle Vertragsunterlagen erhalten hat. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage, kann aber je nach Versicherung und Vertragsart variieren. Es ist wichtig, dass der Widerruf schriftlich innerhalb dieser Frist erfolgt, um den Vertrag aufzulösen. Es empfiehlt sich daher, die genauen Fristen und Bedingungen im Versicherungsvertrag nachzulesen oder sich bei Unklarheiten direkt an den Versicherungsanbieter zu wenden.
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Wann beginnt Widerrufsfrist Baufinanzierung?
Die Widerrufsfrist für eine Baufinanzierung beginnt, sobald der Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen und Informationen erhalten hat, die für den Abschluss des Vertrages relevant sind. Dies umfasst unter anderem den Vertragsentwurf, die Widerrufsbelehrung und die Vertragsbedingungen. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Es ist wichtig, die Frist genau zu beachten, da der Widerruf nur innerhalb dieser Frist wirksam ist. Bei Fragen zur Widerrufsfrist oder zum Widerrufsrecht sollte man sich an einen Experten im Bereich Baufinanzierung wenden.
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Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Krediten?
Die Widerrufsfrist bei Krediten beginnt in der Regel, sobald der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Der Verbraucher hat dann 14 Tage Zeit, um den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Frist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat, die für den Abschluss des Vertrags notwendig sind. Es ist wichtig, dass Verbraucher sich über ihre Widerrufsrechte informieren und die Fristen genau einhalten, um den Vertrag bei Bedarf widerrufen zu können. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtzeitig mit dem Kreditgeber Kontakt aufzunehmen, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.
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Wie lange ist die gesetzliche Widerrufsfrist?
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann ein Verbraucher einen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies gilt insbesondere bei Online-Käufen, aber auch bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz. Es ist wichtig, dass Verbraucher sich über ihre Widerrufsrechte informieren und diese fristgerecht ausüben, um vom Vertrag zurücktreten zu können. Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Widerrufsrecht können Verbraucher sich an Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte wenden.
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Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Versicherungsverträgen?
Die Widerrufsfrist bei Versicherungsverträgen beginnt in der Regel, sobald der Versicherungsnehmer alle Vertragsunterlagen erhalten hat. Dies beinhaltet sowohl die Police als auch die Vertragsbedingungen. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage, in denen der Versicherungsnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann. Es ist wichtig, dass der Widerruf schriftlich erfolgt, um nachweisbar zu sein. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine Kündigung des Vertrags in der Regel nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen möglich.
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Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?
Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat. Dies bedeutet, dass die Frist nicht bereits mit der Bestellung, sondern erst mit dem tatsächlichen Erhalt der Ware startet. Der Verbraucher hat dann in der Regel 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären. Es ist wichtig, dass der Widerruf innerhalb dieser Frist schriftlich oder in anderer geeigneter Form beim Verkäufer eingeht. Erst nach Ablauf dieser Frist erlischt das Widerrufsrecht.
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Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen?
Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung erhalten hat. Dies bedeutet, dass die Frist nicht bereits mit dem Abschluss des Vertrages, sondern erst mit dem Erhalt der Ware oder Dienstleistung zu laufen beginnt. Der Verbraucher hat dann in der Regel 14 Tage Zeit, um den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es ist wichtig, dass der Verbraucher über sein Widerrufsrecht und die genauen Modalitäten informiert wird, um sein Recht fristgerecht ausüben zu können. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Widerrufsfrist abweichen kann, zum Beispiel bei digitalen Inhalten, die sofort heruntergeladen werden können.
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Wann beginnt die Widerrufsfrist bei telefonverträgen?
Die Widerrufsfrist bei Telefonverträgen beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass die Frist ab dem Zeitpunkt läuft, an dem beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Widerrufsfrist in der Regel 14 Tage beträgt, in einigen Fällen kann sie jedoch auch länger sein. Es ist ratsam, sich vor Vertragsabschluss über die genauen Widerrufsbedingungen zu informieren, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. In jedem Fall ist es wichtig, die Frist einzuhalten, wenn man den Vertrag widerrufen möchte.
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Wann beginnt die 14 tägige Widerrufsfrist?
Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Ware erhalten hat. Dies bedeutet, dass die Frist ab dem Tag des Wareneingangs läuft und nicht ab dem Tag des Bestellvorgangs. Der Verbraucher hat dann 14 Tage Zeit, um ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Widerrufsfrist auch an Wochenenden und Feiertagen läuft. Falls der Verbraucher den Widerruf fristgerecht erklärt, muss der Verkäufer die bereits geleisteten Zahlungen erstatten.